Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gestaltung einer Website im Auftrag
§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Gegenstände dieses Vertrages sind das Design, die Entwicklung sowie die Optimierung einer neuen Website für das Unternehmen des Kunden. Weiterhin erfolgt eine Suchmaschinenoptimierung sowie die Texterstellung für die Website.
(2) Die Einstellung der Website in das World Wide Web (WWW) und deren Speicherung auf einem Server (Host Providing) des Dienstleisters sind Gegenstand des Vertrages. Die Buchung einer Domain sowie Einrichtung gewünschter E-Mail Adressen ist mit inklusive.
§ 2 Pflichten des Dienstleisters
(1) Der Dienstleister verpflichtet sich dazu, das Produkt entsprechend den im Angebot beschriebenen Anforderungen zu entwickeln und einzurichten.
(2) Der Dienstleister erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in den nachfolgenden Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze (3) bis (12).
(3) Erstellung der Websitetexte.
Wenn im Angebot nicht anders festgehalten, verfasst der Dienstleister die neuen Websitetexte des Kunden.
(4) Entwicklung der grafischen Vorlage.
Der Dienstleister realisiert eine grafische Vorlage für die Startseite inklusive der Navigationsleiste („Menüleiste“) sowie Header- (oberer Teil der einzelnen Webseiten, auch Kopfbereich genannt) und Footerbereich (unterer Bereich der Webseiten, auch Fußbereich genannt). Der Kunde erhält die grafische Vorlage vom Dienstleister als Entwicklungswebsite. Dem Kunden steht hierbei gemäß § 4 Abs. 5 eine Korrektursitzung zur Verfügung.
(5) Erstellung der BETA-Version der Website.
Auf Grundlage der entwickelten grafischen Vorlage erstellt der Dienstleister zunächst die BETA-Version der Website unter Berücksichtigung der im Angebot spezifizierten Anforderungen. Dem Kunden steht hierbei gemäß § 4 Abs. 5 eine Korrektursitzung zur Verfügung.
(6) Finalisieren der Website.
Der Dienstleister wird entsprechend der in Absatz 5 definierten Korrektursitzung das Produkt finalisieren. Dies umfasst insbesondere die Umsetzung sämtlicher im Angebot spezifizierten Anforderungen.
(7) Testen und Installation der Website auf dem Zielserver.
Nach Abnahme der finalen Version des Produkts durch den Kunden wird der Dienstleister die Website auf den Zielserver übertragen, die URL-Struktur entsprechend konfigurieren und eine einmalige Daten- und Datenbanksicherungen durchführen.
(8) Der Dienstleister verpflichtet sich dazu, das Produkt zu optimieren auf die neueste Version von Google Chrome, Apple Safari und Firefox zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags. Optimieren bedeutet in diesem Kontext, dass der HTML-Code des Produkts von dem Webbrowser korrekt interpretiert und dargestellt wird.
(9) Der Dienstleister verpflichtet sich dazu, die Anpassung der Website an mobile Geräte (Responsive Web Design) an folgende Dimensionen vorzunehmen: 320 px - Smartphone vertikal, 480 px - Smartphone-horizontal 768 px - Tablet vertikal, 980 px -Tablet-horizontal / Laptop 1280 px – Computermonitor, 1920 px – Full HD Monitor
(10) Suchmaschinenoptimierung.
Die Website wird nach den spezifizierten Anforderungen im Angebot für Suchmaschinen (Google) optimiert.
(11) Der Dienstleister verpflichtet sich, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt auszuführen und den Kunden zur Ausführung der bestmöglichen Arbeiten zu beraten.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Dienstleister die groben, stichpunkthaltigen Inhalte als Basis für die Texterstellung zur Verfügung. Der Dienstleister wird auf Basis dieser Inhalte die Texte für die Website erstellen. Passende Bilder müssen vom Kunden geliefert werden oder werden von Lizenzfotos genutzt. Es entstehen dadurch keine Mehrkosten, die Bilder sind Teil des Angebotes.
(2) Zu den vom Kunden weiterhin bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere einzubindende Texte, Bilder, Grafiken und Tabellen. Zusätzliche grafische Arbeiten werden nach Absprache gemäß § 6 gesondert berechnet. Ausnahmen stellen hierbei die vom Dienstleister zu erstellenden Websitetexte dar.
(3) Der Kunde wird dem Dienstleister Textdateien in folgender Form zur Verfügung
stellen: In digitaler Form im Dateiformat: *.pdf, *.doc, *.docx, *.txt, *.odt
(4) Der Kunde wird dem Dienstleister Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.)
folgendermaßen zur Verfügung stellen: In digitaler Form im Dateiformat: *.jpg, *.png, *.psd, *.tif, *.bmp, *.gif und *.pcx
(5) Der Kunde wird dem Dienstleister die gemäß den vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens 15 Arbeitstage nach Vertragsabschluss zur Verfügung stellen.
(6) Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Dienstleister Dritte für die Ausführung einzelner Elemente des Vertragsgegenstandes einsetzt, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung erforderlich ist.
(7) Der Kunde trägt die Verpflichtung zur aktiven Teilnahme an der Umsetzung des Vertragsgegenstandes. Anfragen des Dienstleisters, die zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes notwendig sind, sind innerhalb von drei Werktagen zu beantworten.
(8) Wenn der Dienstleister zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsgenstandes die
Hilfe des Kunden benötigt, diese jedoch innerhalb von sieben Werktagen nicht erfolgt, wird der Dienstleister dem Kunden ein schriftliches Protokoll der daraus resultierenden Änderungen oder Arbeiten zusenden und gegebenenfalls notwendige Mehraufwendungen gemäß § 6 Abs. 3 gesondert berechnen.
§ 4 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung des Produkts ist der Dienstleister verpflichtet, dem Kunden sämtliche Daten auf einem vereinbarten benannten Server zugänglich zu machen. Bei bereits bestehendem Webspace ist der Kunde verpflichtet, dem Dienstleister die URL, den Login sowie das Zugangs-Passwort mitzuteilen.
(2) Der Kunde ist zur Abnahme des Produkts verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen gemäß § 2 Abs. 1 - 12 entspricht. Die Abnahme ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erklären.
(3) Der Dienstleister ist berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der gemäß § 1 Abs. 1 spezifizierten Dienstleistungen zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
(4) Der Kunde ist dazu verpflichtet, innerhalb einer Frist von sieben Werktagen auf die Abgabe des Dienstleisters zu reagieren. Dies erfolgt durch die schriftliche Erklärung spezifischer Korrekturen oder Verbesserungen. Mangelndes Handeln seitens des Kunden bedeutet die Annahme des Vertragsgegenstandes ohne Vorbehalte und Anmerkungen und berechtigt den Dienstleister, ein einseitiges Abnahmeprotokoll zu erstellen und eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer auszustellen.
(5) Eine Änderung wird als eine solche Handlung des Dienstleisters verstanden, die das Produkt mit den im Vertrag spezifizierten Anforderungen in Einklang bringt. Jede beantragte Änderung seitens des Kunden wird von einer schriftlichen Begründung per E-Mail begleitet. Änderungen erfolgen unter der Maßgabe, dass der Kunde Anspruch auf jeweils eine Korrektursitzung bezüglich der Entwicklung der grafischen Vorlage sowie der Realisierung der Website hat. Eine Korrektursitzung ist eine Sammlung aller Änderungen an der jeweiligen aktuellen Version des Produkts, die in einer schriftlichen Nachricht übermittelt wird. Änderungen sind Anpassungen in Bezug auf die Arbeit des Dienstleisters, die nicht über den Vertragsgegenstand hinausgehen.
(6) Andere als die in Absatz 5 genannten Änderungen sind Verbesserungen. Verbesserungen werden in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Kunden ausgeführt, die nach vorheriger Zustimmung des Kunden schriftlich zum vereinbarten Budget abgerechnet werden. In diesem Fall wird die Vergütung gemäß § 6 entsprechend erhöht.
(7) Der Empfang des Produkts und aller Arbeiten, zu denen der Dienstleister verpflichtet ist, erfolgt auf der Grundlage der schriftlichen Erklärung des Kunden, sofern nicht der in Absatz 4 Satz 2 genannte Umstand eintritt.
(8) Mangelnde Maßnahmen seitens des Kunden nach Absatz 4 Satz 2 berechtigen den Dienstleister, nach Ablauf von sieben Werktagen nach schriftlicher Benachrichtigung des Kunden eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für die erbrachte Dienstleistung zu stellen.
(9) Nach Erhalt des Vertragsgegenstands und Abschluss des Projekts werden alle zukünftigen Änderungen und Aktualisierungen vom Dienstleister gegen eine Zahlung auf Grundlage einer separaten schriftlichen Vereinbarung, in der Umfang und Form der Änderungen angegeben sind, vorgenommen.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Dienstleister räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, das Produkt zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Kunde die gemäß § 6 dieses Vertrages geschuldete Vergütung an den Dienstleister entrichtet hat.
(2) An geeigneten Stellen werden in dem Produkt Hinweise auf die Urheberstellung des Dienstleisters aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise zu entfernen.
§ 6 Vergütung
(1) Unsere genannten Preise verstehen sich als Netto-Preise zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
(2) Es gilt eine Pauschalvergütung für die in § 1 Abs. 1 definierten Dienstleistungen als vereinbart. Dies beinhaltet alle Arbeiten bis einschließlich der Onlinestellung der Website (§ 1 bis 4 dieses Vertrages), nicht jedoch grafische Arbeiten, die ggfs. anfallen, sollte der Kunde keine, nicht genügende oder nicht verwendbare Daten liefern, die zur vertraglich vereinbarten Erstellung des Produkts notwendig sind. In diesem Falle hat der Dienstleister Rücksprache mit dem Kunden zu halten.
(3) Für Mehraufwendungen sowie grafische Arbeiten, die über die gemäß § 2 dieses Vertrages vom Dienstleister geschuldeten Leistungen hinausgehen, gilt unser Stundensatz in Höhe von derzeit netto 72,- EURO.
(4) Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten in jedem Fall Aufwendungen, die der Dienstleister tätigt, nachdem der Kunde nach Freigabe einzelner Bestandteile der spezifizierten Leistungen (§ 4 Abs. 3) Änderungen vornimmt, die sich auf bereits freigegebene bzw. abgenommene Leistungen beziehen. Derartige Mehraufwendungen werden mit unserem Stundensatz in Höhe von derzeit netto XX,- EURO berechnet.
(5) Auslagen und eventuell anfallende Spesen gehen zu Lasten des Kunden, werden
aber vorher mit diesem abgestimmt.
§ 7 Zahlungsmodalitäten
(1) Nach Fertigstellung, bzw. Abnahme des Produkts wird der Dienstleister dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung in Form einer Schlussrechnung in Rechnung stellen. Die Schlussrechnung ist innerhalb von sieben Werktagen ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
(2) Vorauszahlung:
Es gilt die Zahlung eines Pauschalbetrags durch den Kunden an den Dienstleister, die in entsprechendem Angebot vereinbart ist vor Projektbeginn als vereinbart. Die Rechnung der Vorauszahlung ist innerhalb von sieben Werktagen ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
(3) Abschlusszahlung nach Finalisierung der Website:
Es gilt die Zahlung eines Pauschalbetrags durch den Kunden an den Dienstleister nach Finalisierung der Website als vereinbart. Die Rechnung der Abschlusszahlung ist innerhalb von sieben Werktagen ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
(4) Die Arbeiten werden nach erfolgter Buchung der Zahlung auf dem Konto des Dienstleisters, frühestens jedoch am Folgetag, begonnen.
(5) Als Tag der Zahlung gilt der Tag der Buchung auf dem Bankkonto des Kunden.
(6) Die Parteien vereinbaren, dass im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Kunden aus Gründen, die nicht vom Dienstleister zu vertreten sind, die vom Kunden gezahlte “Vorauszahlung - erste Zahlung” gemäß Abs. 2 nicht zurückerstattet wird.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel des Produkts haftet der Dienstleister nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechtes (§§ 434 ff. BGB).
(2) Der Dienstleister haftet nicht für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertragsgegenstandes aus Gründen, die eine Folge höherer Gewalt sind, durch Dritte und/oder den Kunden verursacht wurden oder auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hatte.
(3) Der Dienstleister ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Dienstleister nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Dienstleister von jeglicher Haftung freizustellen und ihm die Kosten zu ersetzen, die aus der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Der Dienstleister ist nicht zur Einhaltung der DSGVO verantwortlich, wird die Website aber für die in seinem Rahmen stehenden Möglichkeiten absichern.
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Dienstleisters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters gilt.
(5) Der Kunde darf die Vergütung trotz Nichterfüllung des Vertragsgegenstandes nicht verweigern, wenn der Dienstleister zur Erfüllung dieser bereit war, dies jedoch aus Gründen, die sich auf den Kunden beziehen, nicht möglich war. In diesem Falle darf der Kunde jedoch die Summe vom fälligen Vergütungsbetrag abziehen, die der Dienstleister aufgrund der Nichterfüllung des gesamten Vertragsgegenstandes eingespart hat.
(6) Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein Jahr. Für den Fall, dass der Kunde selbst Änderungen am Code vornimmt, kommt es zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen bezüglich des Produkts, welches Gegenstand dieses Vertrags ist.
§ 9 Fertigstellung des Produktes
(1) Fertigstellungstermin:
Der Fertigstellungstermin wird auf circa 6 bis 10 Wochen nach Vertragsabschluss gesetzt.
(2) Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für den Dienstleister nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder überwiegend zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß § 3 dieses Vertrages oder bei Nicht-Einhaltung der gemäß § 6 definierten Zahlungsmodalitäten.
§ 10 Kündigung
(1) Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) in Textform (§ 126 b BGB) gekündigt werden.
(2) Der Dienstleister ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt und der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß §§ 6 und 7 dieses Vertrages nicht nachkommt.
§ 11 Sondervereinbarungen
(1) Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(2) Ist der Kunde Vollkaufmann, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, der Firmensitz des Dienstleisters als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
(4) Dieser Vertrag besteht aus insgesamt 8 (acht) Seiten sowie dem entsprechenden Angebot.
Online-Marketing Vertrag
§A Auftragserteilung
1 Auftrag
Der Auftraggeber beauftragt den Dienstleister mit der Beratung und Durchführung seiner online Marketingaktivitäten. Ziel ist es den Bekanntheitsgrad des Auftraggebers, seiner Dienstleistungen und Produkte zu steigern und das Branding Geschäfts-fördern zu beeinflussen.
2 Zusammenarbeit
2.1 Der Dienstleister nimmt den Auftrag an und verpflichtet sich, seine Leistungen in engerAbstimmung mit dem Auftraggeber zu erbringen, insbesondere Art und Umfang derLeistungen sowie damit etwa einhergehende Aufwendungen, die nicht von derVergütung gemäß Angebot
erfasst sind, vor Aufnahme der entsprechenden Tätigkeiten mit dem Auftraggeber zu erörtern und erst nach entsprechender Freigabe tätig zu werden.
2.2 Sofern der Dienstleister zur Erfüllung seiner Aufgaben unter dieser Vereinbarung Dritte einschaltet, gleich ob es sich dabei um verbundene Unternehmen handelt oder nicht,ist er verpflichtet, die ihm obliegenden Pflichten gegenüber dem Auftraggeber ihrerseits demDritten aufzuerlegen und dem Auftraggeber dabei ein eigenes Forderungsrecht im Sinneeines echten Vertrages zugunsten Dritter zu verschaffen. Dies gilt insbesondere für dieTransparenzverpflichtung, namentlich die Pflicht zur Durchleitung sämtlicher vonDritten eingeräumter Vorteile, sowie die damit verbundenen Prüfungsrechte.
B. Leistungen der Agentur
1.1 Erstellung und Verbreitung von Inhalten in Text, Bild, Ton und Video, die im Einklang mit den definierten Ziele sind.1.2 Informationen über Entwicklungen im Medienmarkt und aktuelle Forschungen. 1.3 Entwicklung einer genauen Zielgruppendefinition. 1.4 Analyse des Auftraggeberbriefings und gemeinsame Feinabstimmung von Marketingzielen und Strategien. 1.5 Analyse der Werbeaufwendungen des gemeinsam definierten Wettbewerbsfeldes nach Medien und Zielgruppen.
2 Mediastrategie, Mediaberatung und Mediaplanung 2.1 Beratung bei dem vom Auftraggeber zu erstellenden Briefing und gemeinsame Feinabstimmung von Marketing-/Kommunikationszielen und Mediazielen. 2.2 Entwicklung einer dem Kommunikationsziel entsprechenden Mediastrategie, einschließlich des zeitlichen, räumlichen, inhaltlichen und intensitätsmäßigen Einsatzes in allen Medien.
C. Pflichten des Auftraggeber Der Kunde stellt der Agentur alle ihm vorliegenden Informationen zur Verfügung, die für die Durchführung der Leistungen der Agentur notwendig sind und wird alle für die Durchführung der Agenturleistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit sie angemessen und verhältnismäßig sind. Dabei berät die Agentur den Auftraggeber, der sich darauf verlassen darf, rechtzeitig von ihr zur Erbringung seiner Mitwirkungs- oder Informationsleistungen aufgefordert zu werden.
Vertragsdauer / Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Schlussbestimmungen1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 2. Will der Kunde die Agentur über den in diesem Vertrag festgelegten Umfang hinaus in Anspruch nehmen, so bedarf auch dies einer zusätzlichen schriftlichen Absprache. 3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. 4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Auftraggebers.